Karl-Heinz Dautz  Unternehmerberater   
                                                            

Der Lotse

Da ich selber viele Jahre zur See gefahren bin und auch danach dem Meer als Segler treu geblieben bin, verbinde ich viele unternehmerische Situationen mit der Seefahrt und dem Leben und Arbeiten, sowie der Führung an Bord eines Schiffes.

Eine meiner Lieblingsanalogien zur Wirtschaft ist daher auch der Lotse als Berater des Kapitäns und der Mannschaft.

Der ortskundige und erfahrene Lotse wird in engen, schwierigen oder unbekannten Passagen an Bord geholt, um zeitlich begrenzt dem Kapitän und seiner Mannschaft Sicherheit in diesen Situationen zu geben. 


Ein Lotse muss dabei selber das uneingeschränkte Kapitänspatent besitzen und auch ausgeübt haben. 


Der Beratungslotse übernimmt - nach deutschem Seerecht - nicht wie der sog. Führungslotse, die Führung des Schiffes, sondern berät den Kapitän. Dieser behält die nautische Verantwortung für das Schiff und ist in der Entscheidung frei, ob er den Ratschlägen des Lotsen folgen will.


Je nach Bedarf kann ich Ihr Beratungslotse oder auch Ihr Führungslotse sein!


"In Hamburg sagt man: Der Lotse kommt an Bord, wenn er gebraucht wird und geht von Bord, wenn er vom zufriedenen Kapitän entlassen wird. "( Quelle: Homepage der Lotsenbrüderschaft Elbe)

 

 

"DIE ROLLE DES LOTSEN

Der Lotse ergänzt die Schiffsführung um eine Komponente, die - auch in öffentlichem Interesse - eine sichere Fahrt durch flache, enge und verkehrsreiche Gewässer gewährleistet. 


Während der Kapitän genaue Kenntnis über Mannschaft, Schiff und Ladung hat, bringt der Lotse das nötige spezielle Wissen über das zu befahrende Revier ein. Beide zusammen bilden mit ihren unterschiedlichen Verantwortlichkeiten eine Kompetenz, die alle relevanten Aspekte abdeckt: Verkehrsordnung, Sicherheit, Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und Regelkonformität.

Der freiberufliche und eigenständige Lotse hat gegenüber jeder Schiffsführung eine gesetzliche Beratungspflicht und -verantwortung und gegenüber den Sicherheits- und Umweltinteressen des Staates eine gesetzliche Meldepflicht. Dabei berät er Schiffsführungen im Rahmen der behördlich genehmigten Dienstordnung (Bört) nach dem Zufallsprinzip. Eine gewinnorientierte Auswahl besonders lukrativer Schiffe durch den einzelnen Seelotsen ist dadurch ausgeschlossen. Auf der anderen Seite kann sich keine Schiffsführung einen speziellen Seelotsen bestellen.

Sein Handeln unterliegt lediglich den Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen. Im Gegensatz zu den abhängig beschäftigten Besatzungsmitgliedern bzw. auch Reedereilotsen ist der Lotse frei von den Weisungen des Schiffseigners / Kapitäns. "

Quelle: www bundeslotsenkammer.de/seelotswesen/rolle-des-lotsen/

 

 



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